In Punkto Unfallverhütung möchten wir auf die in der EU neu in Kraft getretenen EN-Normen hinweisen. Diese Normen sind bei der Verwendung von kraftbetätigten Schranken vom Bauherrn/Betreiber dringen zu beachten das Schranken NUR für den Fahrzeugverkehr verwendet werden dürfen.
Bauliche Trennung Durch bauseitige Maßnahmen muss eine strikte Trennung von Fahrzeug- und Personenverkehr sicher sichergestellt sein. Personen, Fahrrad- und Motorradfahrer sowie Radfahrer dürfen Schranken nicht benutzen und der Betreiber/Bauherr muss eine bauliche Trennung, wie z.B. durch einen Fußgängerweg neben der Fahrbahn, durch bauseitige Warnhinweise und entsprechende Beschilderung ergänzen. Wir als Lieferant weisen daher darauf hin, dass Schranken nur für den Fahrzeugverkehr verwendet werden dürfen. Es obliegt dem Betreiber sicherzustellen, dass die Anlage entsprechend genutzt wird. Ceitec hat auch hier das richtige Produkt parat. Dieses Piktogramm sichert Sie ab, da hiermit ein bauseitiger Warnhinweis erbracht wird und somit für mehr Sicherheit, gerade für Ihre Gäste, sorgt.